Sprachstandserhebung 2026
Informationen zur Sprachstandserhebung
Liebe Erziehungsberechtigte,
im Februar und März 2026 findet eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 geboren wurden und deshalb im September 2027 zur Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungsund Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft. Wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2027/2028 grundsätzlich schulpflichtig wird, muss es an dieser Sprachstandserhebung teilnehmen, sofern keine Ausnahme vorliegt.
Unten stehend finden Sie den Informationsbrief des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
