Die Schulberatung ist neben dem Erziehen, Unterrichten und Beurteilen eine unserer grundlegenden Aufgaben. Es gehört zum Erziehungsauftrag jeder Lehrkraft die Erziehungsberechtigten über die schulische Entwicklung ihrer Kinder zu beraten.
Nutzen Sie dafür bitte die wöchentliche Elternsprechstunde Ihrer Klassenlehrerin oder vereinbaren Sie ggf. einen individuellen Termin. Zusätzlich gibt es zweimal jährlich einen Elternsprechtag. Die Fachlehrer sowie die Schulleitung bieten Gesprächstermine nach Vereinbarung an.
Wir beraten Sie gerne, wenn ...
...Ihr Kind Lern- und Leistungsschwierigkeiten hat (Probleme mit den Hausaufgaben, fehlende Lernbereitschaft, leicht entmutigt ist, schlechte Noten, Leistungsabfall, Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche, etc.).
...Ihr Kind Verhaltensauffälligkeiten zeigt (Ängste, Schulunlust, Agressivität, ADHS, mangelnde Sozialkompetenz, etc.).
...es um die Schullaufbahn geht (Einschulung, Übertritt auf eine weiterführende Schule, Wiederholung/Überspringen einer Jahrgangsstufe, Hochbegabung, freiwilliger Rücktritt während des Schuljahres, etc.).
...ein Konfliktfall eintritt (Auseinandersetzungen mit Mitschülern, Probleme bei der Integration in die Klassengemeinschaft, Ausgrenzung, etc.)
Darüber hinaus kann in manchen Situationen eine weiterführende Beratung erforderlich sein, die dazu dient Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern oder Lehrkräfte zu unterstützen. Hier helfen die Beratungslehrerin, die Schulpsychologin oder der Mobile sonderpädagogische Dienst. Da die Beratungsfachkräfte mehrere Schulen betreuen, sind Wartezeiten nicht immer vermeidbar. Alle Fachkräfte der Schulberatung unterliegen der Schweigepflicht.