Informationen zur Sprachstandserhebung
Liebe Erziehungsberechtigte,
im März bzw April 2025 findet ermals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden und deshalb im September 2026 zur Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungsund Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft. Wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2026/2027 grundsätzlich schulpflichtig wird, muss es an dieser Sprachstandserhebung teilnehmen, sofern keine Ausnahme vorliegt.
Unten stehend finden Sie den Informationsbrief des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in verschiedenen Sprachen.
210_Elterninformation_Ukrainisch.pdf22_Elterninformation_Arabisch.pdf23_Elterninformation_Englisch.pdf24_Elterninformation_Franzsisch.pdf25_Elterninformation_Italienisch.pdf26_Elterninformation_Russisch.pdf27_Elterninformation_Spanisch.pdf28_Elterninformation_Tschechisch.pdf29_Elterninformation_Trkisch.pdf21_Elterninformation_Deutsch.pdf